Aufgabengebiete

Das Aufgabengebiet eines Chauffeurs lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche aufteilen:

  • Privatchauffeur
  • Dienstwagenfahrer, Vorstandsfahrer bzw. Chefkraftfahrer
  • Chauffeur bei einem Limousinenservice

In allen drei genannten Bereichen gehört zur Tätigkeitsbeschreibung:

  • das Führen des Fahrzeuges
  • die Pflege des Wagens
  • kleinere Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Prüfen und Nachfüllen von Schmierstoffen, Kühlmittel und Waschwasser
  • Je nach Aufgabenbereich ist ein entsprechendes Wissen in den Bereichen Auftreten und Umgangsformen, Fahrsicherheit, Personenschutz und Erste Hilfe dienlich.

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Privatchauffeur

Unter Privatchauffeuren versteht man den persönlichen Fahrer einer wohlhabenden Privatperson. Dieses Thema wurde in dem Film Miss Daisy und ihr Chauffeur aufgegriffen. Abhängig von den persönlichen Qualifikationen ist es nicht unüblich, dass der Chauffeur auch den Stellenwert eines Butlers hat, Hunde ausführt oder für Gartenarbeiten sowie Botengänge zur Verfügung steht.

aus dem Auto aussteigen

Dienstwagenfahrer

Dienstwagenfahrer arbeiten bei Firmen oder Behörden. Firmenfahrer, die dem Vorstand zur Verfügung stehen, werden in der Regel als „Vorstandsfahrer“ bezeichnet. In der Regel haben nur die Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsleitung persönliche Fahrer. Den Mitgliedern aus dem gehobenen Management steht ggf. eine Fahrbereitschaft zur Verfügung, bei der je nach Verfügbarkeit Fahrer angefordert werden können. Diese Tätigkeit des „Vorstandsfahrers“ ist eng mit den gegebenenfalls beigestellten Sicherheitskräften und dem in der Vorstandsassistenz tätigen Personal verzahnt.

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Tätigkeit bei Behörden in Deutschland

Bei größeren Behörden gibt es meistens eine Fahrbereitschaft. Während in der Vergangenheit meist die Leiter der obersten Behörden (sowie der Ober- und Mittelbehörden) persönliche Fahrer hatten (sog. „Chefkraftfahrer“), ging man zum Jahrtausendwechsel dazu über, Chefkraftfahrer nur noch den Leitern der obersten Behörden und weiteren Leitern herausgehobener Dienststellen (z .B. Bundespräsident, Bundeskanzler, Ministerpräsident, Minister, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Präsident von Bundestag und Bundesrat, Präsident eines Rechnungshofes) zuzuteilen.
Dem deutschen Bundespräsidenten wird dieses Privileg auf Lebenszeit eingeräumt.
Die anderen Dienststellenleiter müssen auf den Fahrzeugpark zugreifen. Ihnen wird jedoch meist ein Fahrzeug und ein Fahrer zur bevorzugten Benutzung bereitgestellt.

Chauffeur eines Limousinenservices

Ein Mietwagenunternehmen (im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Limousinenservice bezeichnet) definiert sich durch die Bereitstellung von einem oder mehreren zur Personenbeförderung konzessionierten Mietwagen mit Chauffeur (im allgemeinen Sprachgebrauch meist als Fahrer bezeichnet). Ein wesentlicher Unterschied zum Taxigewerbe ist hierbei, dass der Mietwagen mit Chauffeur im Vorfeld für einen Fahrauftrag und meist für namentlich festgelegte Personen oder Veranstaltungen exklusiv gebucht wird. Gängige Transportmittel sind hierbei, je nach Auftragsart, hochklassige Limousinen oder Vans.

Typische Einsatzgebiete eines Chauffeurs für ein Mietwagenunternehmen sind:

  • Durchführung von Flughafentransfers inklusive Abholung von einem vorher festgelegten Abholort (z. B. Terminal, Hotel)
  • Beförderung von Veranstaltungs-/Galagästen (Shuttleservice)
  • Ausflugs-/Sightseeingfahrten für Touristen
  • exklusive Beförderung von VIP-Gästen aus Politik, Wirtschaft, Sport, Musik, Film & Fernsehen etc.

Chauffeure von Limousinenservice übernehmen auch Arbeiten eines Concierge (etwa Reservierungen und Buchungen Restauranttischen, Konzertkarten oder Geschäftsreiseflugzeugen).